Ein hörendes Ohr kann Sie unterstützen, indem ihr gemeinsam nach einer Lösung sucht
Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie in Ihrer Sprache anonym ein Hörer anrufen.
Dies sind Beispiele für körperliche, sexuelle, finanzielle, psychische und emotionale Gewalt. Sie haben oft Angst und Ihre Gesundheit und die Ihrer Kinder leiden. Sie brauchen jemanden, der auf Sie hört.
Sie können Ihre Situation auf verschiedene Weise verbessern:
Sie brauchen jemanden, der Sie in Ihrer eigenen Sprache hört. Es gibt Frauen, die Ihnen zuhören wollen und über Lösungen oder Hilfe nachdenken. Sie können sich anonym an diese wenden:
Sie können sich auch unter Fragen zu Ihren Kindern an diese Nummer wenden. Sie haben das Recht, Ihre Kinder zu sehen, niemand kann Ihnen dieses Recht verweigern
Sie möchten wissen, was Sie tun können.
Um eine Entscheidung über Ihre Situation zu treffen, müssen Sie alle Ihre Optionen und Rechte kennen. Ein Hörer in Ihrer Sprache kann Sie telefonisch, anonym und unverbindlich über alle Möglichkeiten und Lösungsmöglichkeiten informieren.
Sie können auch selbst nach Informationen suchen. Die wichtigsten Dienste und Informationen auf Niederländisch / Französisch finden Sie unten.
Zögern Sie nicht, ein Hörohr in Ihrer Sprache völlig anonym zu kontaktieren. Sie sind nicht alleine, es gibt jemanden, die dir zuhören kann.
Rufen Sie an oder senden Sie eine E-Mail 1712 für Fragen zu Gewalt. Ein Telefonanruf an 1712 ist kostenlos und wird in der Rechnung nicht erwähnt. Weitere Informationen finden Sie unter www.1712.be. Sie können auch unter 0800 30 030 (Französisch) anrufen oder surfen auf www.ecouteviolencesconjugales.be.
Rufen Sie an, senden Sie eine E-Mail oder besuchen Sie ein Zentrum für allgemeine Wohlfahrtsarbeit (CAW). Die CAW hört sich Ihre Geschichte an und prüft gemeinsam mit Ihnen, wie sie Ihnen weiterhelfen kann. Der Kontakt mit der CAW ist kostenlos und kann anonym erfolgen. CAWs finden Sie in ganz Flandern. Weitere Informationen finden Sie unter www.caw.be oder telefonisch unter 0800 13 500 .
Bei Fragen zu Hilfe, psychosozialer Unterstützung, Rechtsberatung usw. können Sie sich auch an 0800 30 030 (Französisch) wenden oder www.ecouteviolencesconjugales.be.
Das öffentliche Zentrum für Soziales (OCMW). Jede Gemeinde oder Stadt hat eine eigene PCSW, die ein breites Spektrum an Dienstleistungen anbietet. Wenn Sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchten, können Sie zur OCMW Ihrer Gemeinde gehen. Weitere Informationen finden Sie unter www.belgium.be/nl/familie/sociale_steun/ocmw.
Um Hilfe und Pflege in Ihrer Nähe zu erhalten, besuchen www.desocialekaart.be.
Unter der Nummer 1712 erhalten Sie von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr die Kontaktdaten der verschiedenen Flüchtlingsheime sowie der ambulanten Betreuung. Oder über die CAWs. Weitere Informationen finden Sie unter www.caw.be (0800 13 500 ) oder über www.ecouteviolencesconjugales.be\maisons.php; 0800 30 030 (Französisch)
Sie können sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Rechtsberatung und Rechtsbeistand zu erhalten. Der erste Rat ist immer kostenlos. Wenn Sie diese Unterstützung nicht bezahlen können, haben Sie Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Weitere Informationen zu Rechtshilfe und Rechtsanwälten finden Sie hier:
Opfer von Partnermissbrauch müssen geschützt werden, auch wenn sie sich zur Familienzusammenführung in Belgien befinden. Prüfen Sie, welche Schritte Sie oder Ihr ausländischer Anwalt am besten unternehmen, um Sie zu schützen, und welche Konsequenzen dies für Ihren Aufenthaltsstatus in Belgien hat. Weitere Informationen finden Sie unter www.cire.be . Kontakt: +32 (0)2 629 77 10
Weitere Informationen zu Anwälten, Aufenthaltsdokumenten, Einwanderungsrecht und internationalem Familienrecht (z. B. wenn Sie oder Ihr Partner einen ausländischen Pass haben oder kein Visum für einen ständigen Aufenthalt haben) finden Sie unter www.integratie-inburgering.be/juridische-dienstverlening oder rufen Sie den telefonischen Helpdesk an unter 02 205 00 55. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.agii.be/thema/vreemdelingenrecht-internationaal-privaatrecht oder www.progresslaw.net.
Gehen Sie auf jeden Fall zum Arzt oder ins Krankenhaus, holen Sie sich medizinische Befunde und bitten Sie Ihren Arzt, diese aufzuzeichnen. Ihr Arzt verfügt über spezifische Anweisungen für den Umgang mit Opfern von Partnergewalt.
Weitere Informationen zu Ihrer örtlichen Polizeizone finden Sie unter www.politie.be/nl.
Wenn Sie dringend Hilfe benötigen, z. B. in einer lebensbedrohlichen Situation, rufen Sie diePolizei unter der Nummer 101 an. Die Polizei muss Ihnen helfen.
Wenn Sie dringend medizinische Hilfe benötigen, rufen Sie sofort 112 an.
Informationen zu Partnergewalt:
Partnergewalt ist eine Straftat. Wenn Sie (später) eine Beschwerde bei der Polizei einreichen möchten, finden Sie hier einige Tipps:
Wenn Sie einen sicheren Unterschlupf finden möchten:
Quelle: www.vzwzijn.be/upload/docs/ZIJN_folder2_slachtoffervanpartnergeweld.pdf